(Unterschriften)
Nachdem der vorstehende Contract denen vorbenandten Contrahenten und Congarenten
nochmals vorgelesen, und von ihnen genehmigt, auch durch eigenhändige Nahmens-Unter-
schrift gehörig vollzogen worden, so ist die gerichtliche Bestätigung salva jure Regis et tertii
damit ertheilt, um die Jugrastation im Amtshandelsbuche pag. 31, beschaßet.
Bleckede den 19ten Julius 1802
König. Churfurstl. Amt VW v.d.Wense
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