Juden in Bleckede

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2. Vertrag daselbst:

Königliche Groß Britannische zudem Churfürstlichen Braunschw. Lüneburgischen Ambte zu Bleckede. Hochverordnetr Herr OberHaubtmann und Herren Beambte, Hochwohl- und hochedel gebe. Hochzuehrende Herren Ewgl. Hochwohl- und Hochedelgeb. Herrl. geruhen sich hierdurch unterthänig und dehmüthig vortragen zu laßen, daß die Schutz Juden zu Winsen an der Luhe, Dannenberg und auch zu Haarburg auf ihr demüthiges Bitten von der Königlichen Landes Regierung die hohe Bürde erlanget, daß ihnen von Obrigkeits wegen eines jeden Ortes ein Plätzchen angewiesen worden, worauf sie bey vorfallenden Umständen ihre todten Körper begraben können. Da nun Ewg. Hochwohl- und Hochedelgebe. Herrl. ferner Hochge- unserer dreyen zuende der Schutz von hochgedachter Königlicher Regierung allergnädigst ertheilet worden, und welche, wir der liebe Gott uns nach und nach mit Kindern versorget, bey eräugenden Sterbefällen aber die todten Cörper biß hero nach einem der obgedachten Orten nicht ohne geringe Unkoßten zur Beerdigung haben hinbringen müßen. So nehmen wir in gebührenden Respect unsere Zuflucht zu Ewgl. Hochwohl- und Hochedelgebe. Herrl. mit unterthäniger Bitte, bey der hohen Königlichen LandesRegierung unseretwegen eine gnädige Vorbitte zu thun, daß uns von diesem königlichen Ambte gegen Erlegung ein Beliebiges, ein Plätzchen angewiesen werden möge, worauf wir unsere Todten begraben können. Wir getrösten uns einer gnädigen Erhörung, und vorher von mit allem ersinnlichen Respect

Ewgl. Hochwohl- und Hochedelgebe. Herrl.

Bleckede, den 2t. Nov. 1751

Unterthänig gehorsamste

Emanuel Hertz

Salomon Mosis und

Benjamin David

Schutzjuden hieselbst.

 

3. Erweiterung des Friedhofes: Hann. 72 Bleckede 226:

Zu wißen, daß heute zwischen sämtlichen Schutz-Juden zu Bleckede, als David Emanuel, Simon Moses, Salamon Herz, Salamon Heinemann, Alexander Benjamin, Susmann Herz,Mendel David und Wolf David, und dem Hauswirthe Claus Jürgen Wenk zu Wendischbleckede, folgender Contract verabredet und geschloßen worden:

  1. Es übernimmt der Hauswirth Claus Jürgen Wenk den hiesigen Juden Kirchhof, wozu Königl. Churfürstl. Cammer zu Hannover denen hiesigen Schutz-Juden noch so viel gnädig

 

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